FAQ

1. Wie funktioniert Inkasso?

In welchem Fall kann man sich an ein Inkassounternehmen wenden?

Damit Ihre Forderung an einen Inkassodienst wie uns übergeben werden kann, muss es sich um eine unbestrittene, liquide und fällige Forderung handeln, oder mit anderen Worten, sie muss dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung entsprechen und ihr Betrag muss genau festgelegt und ihr Fälligkeitsdatum überschritten sein.

Haben Sie jedes Mal Erfolg und wie lange dauert es?

Manche Inkassofälle werden innerhalb von 8 Tagen beigelegt, andere in ein, zwei oder drei Monaten, manchmal dauert es noch viel länger und gelegentlich gelingt es nie. Alles hängt von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, von den Nachweisen, die Sie besitzen, und von den notwendig werdenden Schritten ab.

Kann man Sie auch mit nur einem Inkassofall beauftragen?

Ja, es gibt keine Mindestzahl von Inkassoaufträgen und keine einzutreibenden Mindestbeträge.

 

Gibt es eine Verjährungsfrist für einen Forderungseinzug?

Die Verjährungsfrist einer Forderung hängt von der Art des Außenstands und vom Schuldner ab. Allerdings muss der Schuldner die Verjährung geltend machen. Deshalb können Sie Ihre Außenstände auch dann einfordern, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind.

 

Gibt es ein Risiko, dass ich die Kunden verliere, gegen die ein Inkassoverfahren eingeleitet wird?

Wir achten darauf, dass Ihre Kundenbeziehung bestehen bleibt, und bevorzugen soweit möglich den gütlichen Weg. Immerhin sollten Sie bedenken, dass ein Kunde, der Ihnen Geld schuldet, sich erst dann wieder an Sie wenden wird, um ein neues Geschäft mit Ihnen zu tätigen, wenn er seine Schuld beglichen hat.

Ab welchem Mindestbetrag übernehmen Sie einen Inkassofall?

Wir übernehmen alle Inkassofälle ab 15 € zu denselben Konditionen.

 

2. Der Inkassoauftrag

Wie gehe ich vor, um Ihnen einen Inkassoauftrag zu erteilen?

Sie brauchen nur unsere Dokumentation anzufordern, mit der wir Ihnen eine auszufüllende Forderungsliste und Ihre Benutzeridentifikation schicken.

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Ich habe mehrere Dutzend / Hundert / Tausend Akten, die ich Ihnen schicken möchte. Wie soll ich das machen?

In diesem Fall ist es am besten, wenn Sie uns die Liste Ihrer unbezahlten Rechnungen in einer Datei (Excel, CSV usw.) übermitteln. Wir werden diese direkt in unser System integrieren und sofort tätig werden.

Wir wissen, dass branchenspezifische Software nicht immer sehr individuelle Exportmöglichkeiten bietet. Zeigen Sie uns, in welcher Form Sie die Listen extrahieren können, und wir passen uns an das für Sie einfachste und bequemste Format an. Wir finden immer eine Möglichkeit zum Datenaustausch.

 

 

Wir sind ein Fintech-Unternehmen und bieten CRM-, Rechnungs- und Buchhaltungsdienste an. Wie können wir das Forderungsmanagement in unser Angebot integrieren?

Das Forderungsmanagement kommt ganz natürlich am Ende der Buchhaltungskette, und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind sehr an einem nahtlosen Angebot bis hin zum Forderungsmanagement interessiert.

Unser API-Set ermöglicht es Ihnen, das Forderungsmanagement in Ihr Angebot zu integrieren.

Kontaktieren Sie uns diesbezüglich direkt

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Welche Unterlagen sind erforderlich, um uns eine Inkassosache zu übermitteln?

Eine einfache Liste Ihrer Schuldner genügt uns, um unser Mahnverfahren einzuleiten. Wenn wir es für notwendig halten oder wenn Ihr Schuldner dies verlangt, werden wir Sie danach um Kopien der Nachweise (Vertrag, Bestellschein, Brief…) bitten.

Wie viele Mahnungen muss ich machen, bevor ich Ihnen meine unbezahlten Rechnungen zusende?

Es gibt keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung hinsichtlich der Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen, bevor Sie uns Ihre unbezahlten Rechnungen übermitteln.

Einige unserer Kunden machen keine Mahnungen, andere nur eine Mahnung per E-Mail, wieder andere mehrere Mahnungen per Post, E-Mail und Telefon oder per Einschreiben mit Rückschein, alles ist möglich.

Es hängt alles von Ihrer Organisation, der Höhe Ihrer unbezahlten Rechnungen und den internen Ressourcen ab, die Sie dafür einsetzen möchten.

Ich habe die Postadresse meines Schuldners nicht, was soll ich tun?

Die Postadresse ist zwar wichtig, um Ihren Schuldner zu kontaktieren, aber nicht der einzige Weg: Festnetz- und vor allem Mobiltelefone sowie E-Mail sind ebenfalls effektiv und ermöglichen schnelle Aktionen.

Für unsere Kunden im E-Commerce können wir sogar ausschließlich mit der E-Mail-Adresse tätig werden.

Kann man dem Schuldner zusätzliche Gebühren berechnen?

Nein, wir übernehmen keine Inkassoaufträge nach einem Urteil oder nach dem Tätigwerden eines Gerichtsvollziehers und keine Inkassofälle, die bereits von einem anderen Inkassounternehmen bearbeitet wurden.

 

3. Fakturierung

An wen muss der Schuldner den Forderungsbetrag zahlen?

Ihr Schuldner muss die Zahlung über unsere gesicherte Website oder per Scheck, Zahlungsanweisung oder Überweisung an uns leisten.

 

Wann zahlen Sie die bei Ihnen eingegangenen Gelder an mich aus?

Nachdem ein Schuldner eine Zahlung an uns geleistet hat, erstellen wir die Kontoauszüge am Monatsende und übersenden Ihnen nach Abzug unserer Honorare sofort per Scheck oder Überweisung alle vereinnahmten Forderungen, auch wenn es sich um Teilzahlungen handelt (nach Eingang von 3 Teilzahlungen).

 

Der Schuldner hat seine Zahlung direkt an mich geschickt. Was muss ich tun?

Wenn der Schuldner seine Zahlung direkt an Sie leistet, müssen Sie uns dies sofort in Ihrem Kunden-Bereich oder per E-Mail melden, damit wir das gegen ihn eingeleitete Verfahren einstellen. Wir werden Ihnen dann am Monatsende unsere Honorarrechnung schicken, die Sie per Banküberweisung oder auf unserer gesicherten Zahlungs-Website an uns bezahlen.

Können Sie diese Honorare dem Schuldner in Rechnung stellen?

Anders als in einigen europäischen Nachbarländern ist es durch die französischen Gesetze untersagt, dass wir unsere Honorare privaten Schuldnern in Rechnung stellen (Artikel L111-8, Code des procédures civiles d’exécution). Deshalb fakturieren wir diese Honorare unseren Kunden.
Falls es sich bei Ihren Schuldnern um Geschäftskunden handelt, können wir in gewissen Fällen eine zusätzliche Entschädigung für Inkassokosten einfordern.

 

Wie berechnen Sie Ihre Honorare?

Wir berechnen unsere Honorare nur auf die Beträge, die aufgrund unserer Tätigkeit vereinnahmt wurden, und zu den Sätzen, die in unseren Inkassobedingungen angegeben sind. Bei Nichterfolg berechnen wir Ihnen keine Honorare.

 

4. Bearbeitung der Inkassofälle

Was passiert, wenn ich mit Ihren Diensten nicht zufrieden bin?

Wenn keine Zahlungen eingehen, können Sie den Inkassoauftrag per Einschreiben mit Rückschein zurückziehen und die Einstellung des Verfahrens sowie die Rücksendung der bei uns befindlichen Schriftstücke verlangen. In diesem Fall schulden Sie uns keinerlei Gebühren

 

Was passiert, wenn das Verfahren scheitert?

Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung über den Forderungsausfall aus, damit Sie Ihre Forderung als Verlust verbuchen können.

 

Wie informieren Sie mich über Ihre Tätigkeit?

Außer im Kunden-Bereich, in dem Sie den Fortgang Ihrer Inkassofälle verfolgen können, schicken wir Ihnen jedes Mal, wenn wir schriftlich tätig werden, eine Mitteilung per E-Mail oder per Fax.

Kann ich für einen Ihnen erteilten Inkassoauftrag auch einen weiteren Inkassodienst beauftragen?

Nein, denn solange Sie uns mit der Bearbeitung eines Inkassofalls beauftragen, müssen Sie uns dessen vollständige Abwicklung überlassen und dürfen keinen Dritten hinzuziehen, der gleichzeitig wie wir tätig wird.

 

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